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VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 K 6277/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Dokumentenpauschale, Kopiekosten, Ermessensausübung, Terminsgebühr
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwGO §§ 165, 151, VV RVG Nr. 7000 Nr. 1a), VV RVG Nr. 3104
Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Dokumentenpauschale, Kopiekosten, Ermessensausübung, Terminsgebühr - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung entstandener Fotokopierkosten in Höhe von 7,50 EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer an einen Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 L 72/10
Erinnerung, Kostenfestetzungsbeschluss, Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr, …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 K 6277/08
Eine Erhöhung des Streitwertes um 2.500,- EUR auf 7.500,- EUR musste im Hinblick auf die im Termin zu diesem Verfahren zugleich erfolgte Erledigung des ebenfalls anhängigen auf Eilrechtsschutz in einem Stellenbesetzungsverfahren gerichteten Eilverfahrens 1 L 72/10 nicht erfolgen.Denn in dem Eilverfahren 1 L 72/10 sind die Voraussetzungen von Nr. 3104 VV RVG in Verbindung mit Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG nicht erfüllt.
Das Verfahren 1 L 72/10 hat sich vielmehr deshalb erledigt, weil sich der Beklagte zur erneuten Durchführung einer Auswahlentscheidung in Bezug auf zwei Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesO verpflichtet erklärt hat und infolgedessen der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde.
Gegenstand der Erörterung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2010 war neben der Frage der Rechtmäßigkeit der Beurteilung allein die Frage nach den prozessualen Möglichkeiten der Beendigung der zwischen den Beteiligten ebenfalls anhängigen, sich auf das Stellenbesetzungsverfahren beziehenden Verfahren 1 L 72/10 und 1 K 315/10 sowie insbesondere der in diesen Verfahren festzusetzenden Streitwerte.
- VG Düsseldorf, 16.04.2010 - 1 K 315/10
Klage gegen Ergebnis der Wahl der Bezirksvertretungen von drei Remscheider …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 K 6277/08
Gegenstand der Erörterung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2010 war neben der Frage der Rechtmäßigkeit der Beurteilung allein die Frage nach den prozessualen Möglichkeiten der Beendigung der zwischen den Beteiligten ebenfalls anhängigen, sich auf das Stellenbesetzungsverfahren beziehenden Verfahren 1 L 72/10 und 1 K 315/10 sowie insbesondere der in diesen Verfahren festzusetzenden Streitwerte.
- VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 L 72/10
Erinnerung, Kostenfestetzungsbeschluss, Einigungsgebühr, Erledigungsgebühr, …
Soweit die Prozessbevollmächtigten des Antragstellers geltend machen, in dem Termin im Verfahren 1 K 6277/08 sei die Frage, wie mit der Beförderungsentscheidung umgegangen werden soll, ausführlich zwischen ihnen, dem Gericht und dem Antragsgegner diskutiert worden, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.Gegenstand der Erörterung im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2010 war neben der Frage der Rechtmäßigkeit der Beurteilung, welche Gegenstand des Verfahrens 1 K 6277/08 war, allein die Frage der prozessualen Möglichkeiten der Beendigung der sich auf das Stellenbesetzungsverfahren beziehenden Verfahren 1 L 72/10 und 1 K 315/10 sowie insbesondere der in diesem Verfahren festzusetzenden Streitwerte.
- VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30075
Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss
Kopien sind nicht zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten, wenn Beteiligte selbst über diese Unterlagen bereits verfügen (Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Oktober 2005, § 162, Rd.Nr. 42; Kunze in Beck´scher Online-Kommentar, VwGO, Herausgeber Posser/Wolff, Stand: 01.01.2012, § 162, Rd.Nr. 75.2; Thüringer OLG, B.v. 11.10.2011, Az.: 9 W 474/11, Hamburgisches OVG, B.v. 15.01.1987, Az.: Bs IV 682/86, AnwBl. 1987, 290; VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 6277/08 und Az.: 1 K 2631/09). - VG Würzburg, 04.05.2012 - W 6 M 12.30074
Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss
Kopien sind nicht zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten, wenn Beteiligte selbst über diese Unterlagen bereits verfügen (Olbertz in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Oktober 2005, § 162, Rd.Nr. 42; Kunze in Beck´scher Online-Kommentar, VwGO, Herausgeber Posser/Wolff, Stand: 01.01.2012, § 162, Rd.Nr. 75.2; Thüringer OLG, B.v. 11.10.2011, Az.: 9 W 474/11, Hamburgisches OVG, B.v. 15.01.1987, Az.: Bs IV 682/86, AnwBl. 1987, 290; VG Gelsenkirchen, B.v. 05.10.2010, Az.: 1 K 6277/08 und Az.: 1 K 2631/09). - VG Gelsenkirchen, 05.10.2010 - 1 K 2631/09
Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Dokumentenpauschale, Kopiekosten, …
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 7 E 1339/05 -, www.nrwe.de, juris, Die in den vergleichbaren und zeitgleich anhängigen Verfahren 1 K 6277/08 und 1 K 6266/08 von den Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgenommene anwaltliche Durchsicht der Vorgänge lässt jedoch ausnahmsweise den Rückschluss zu, dass sie sich auch im vorliegenden Fall Gedanken darüber gemacht haben, welche Kopien notwendig sind und welche nicht. - SG Hannover, 23.10.2012 - S 34 SF 81/12 Originale oder Abschriften, die sich in den Händen des Mandanten be-finden, sind nicht berücksichtigungsfähig (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 5.10.2010 - 1 K 6277/08).